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Stammtischordnung des Stammtisch Feichta Stiefl
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Stammtischordnung
- Der Stammtisch ist jeden zweiten Sonntag.
- Die Aufnahme eines neuen Mitglieds kann nur bei der Generalversammlung beschlossen werden und erfolgt mit dem Trinken
eines Weizens auf Ex und dem Spendieren eines Stiefels.
- Bei Ankunft am Stammtisch ist einmal mit der Glocke zu läuten. Wird es vergessen, ist eine Goaßmaß
oder ein Stiefel zu zahlen.
- Die Anwesenheit von 20:00 bis 22:00 Uhr ist Pflicht.
- Je 10 Minuten unentschuldigte Verspätung kosten -,50 €, ab einer Stunde zusätzlich einen Stiefel.
- Unentschuldigtes Fehlen kostet einen Stiefel.
- Nichtmitglieder, die mit am Stammtisch sitzen oder an der Glocke läuten, müssen einen Stiefel spendieren.
- Glücksspiele am Stammtisch sind verboten, außer alle Mitglieder können daran teilnehmen.
- Einmal jährlich ist Generalversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft.
- Bei Abstimmungen ist eine 2/3-Mehrheit der Anwesenden erforderlich.
- Ein Ausschluß aus dem Stammtisch erfolgt, wenn ein Mitglied dreimal in Folge unentschuldigt fehlt oder
eine fällige Strafe nicht begleicht.
- Die Mitgliederzahl ist auf 18 Personen beschränkt.
- Änderungen an dieser Stammtischordnung können nur bei der Generalversammlung erfolgen.
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Aktueller Stand:
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